Unternehmen mit Bareinnahmen stehen zurzeit im Fokus der Betriebsprüfung. Ab dem 01. Januar 2018 erhalten die Finanzämter durch die sog. Kassen-Nachschau neue Möglichkeiten zur Überprüfung von Bargeld-Kassen. Ohne Vorankündigung prüfen Finanzbeamte während der üblichen Geschäftszeiten die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung.
Handeln Sie spätestens jetzt und bereiten Sie Ihr Unternehmen auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau der Finanzbehörde vor, indem Sie die seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung erfüllen und z. B.
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alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufzeichnen und aufbewahren und diese dem Finanzbeamten unverzüglich vorlegen können.
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die Aufbewahrungspflicht für diverse Organisationsunterlagen einhalten.
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Ihre Kassen bei Bedarf durch ein Update oder durch Neuanschaffung anpassen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und führen in Ihrem Unternehmen einen Kassen-Check durch. Dabei analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Prozesse rund um Ihre Kassenführung und beraten Sie bezüglich der Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung.